Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A

  1. Allgemeines

1.1.      Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen oder sonstige Leistungen der Privatbrauerei Hirt Vertrieb GmbH (im Folgenden kurz „Brauerei“).

1.2.      Die Regelungen dieser AGB gelten für Unternehmer und Verbraucher, soweit nicht ausdrücklich abweichende Bestimmungen für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) oder im Teil B dieses Vertragswerks vorgesehen sind.

1.3.      Für Verträge, die Verbraucher über den von der Brauerei betriebenen Online-Shop abschließen, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Teils B („Sonderbestimmungen für Online-Käufe von Verbrauchern“).

1.4. Ausschließlich im Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen für Verbraucher gehen bei Widersprüchen die Bestimmungen des Teils B den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor.

1.5. Die Brauerei ist berechtigt, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit keiner besonderen Form. Gesetzlich zwingende Formerfordernisse bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen mit Verbrauchern haben jedenfalls Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.6. Von den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder auch bloß zusätzliche bzw. ergänzende Bedingungen des Vertragspartners, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil und sind, auch wenn im Einzelfall nicht direkt widersprochen wurde, jedenfalls ausgeschlossen.

 

  1. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern

2.1.      Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, sofern im Rahmen der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässigerweise andere Vereinbarungen getroffen wurden.

2.2.      Bei Verträgen, die ein Verbraucher weder in den von der Brauerei für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgeschlossen hat, gilt § 3 KSchG.

Der Verbraucher ist zum Vertragsrücktritt binnen 14 Tagen nach Ausfolgung der Vertragsurkunde samt Rücktrittsbelehrung berechtigt. Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat der Verbraucher die bis dahin empfangenen Leistungen umgehend auf seine Kosten an die Brauerei zurückzustellen. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1.      Die Angebote der Brauerei sind freibleibend und unverbindlich.

3.2.      Aufträge sowie allfällige Auftragsänderungen, die der Brauerei vom Kunden erteilt werden, gleichgültig ob direkt oder über deren Außendienstmitarbeiter, sind für den Kunden in jedem Fall verbindlich.

3.3.      Für die Brauerei werden die der Brauerei vom Kunden erteilten Aufträge oder Auftragsänderungen erst durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Die Brauerei behält sich das Recht vor, Aufträge oder Auftragsänderungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine solche Ablehnung erfolgt binnen 14 Tagen nach Einlangen des Auftrags bzw. der Auftragsänderung.

 

  1. Lieferung, Lieferfristen und Liefertermine

4.1.      Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager. Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung der Brauerei gilt mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungsverkauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt als erfolgt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, nicht als Beförderer tätigen Dritten auf den Verbraucher über.

Die Lieferungen der Brauerei stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Lieferungen derer Vorlieferanten. Die Kosten einer eventuellen Versicherung der Sendung auf Wunsch des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Die Ausführung einer vom Kunden erteilten besonderen Verlade- und Versandvorschrift erfolgt auf dessen Risiko und Kosten. Falls nach Ansicht der Brauerei eine Verpackung erforderlich ist, erfolgt sie in handelsüblicher Weise und auf Kosten des Kunden.

4.2.      Die angegebenen Liefertermine sind nur als ungefähr zu betrachten. Die Vereinbarung eines fixen oder regelmäßigen Liefertermins bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solcher und der schriftlichen, unzweifelhaften Bestätigung der Brauerei.

4.3.      Wurde ein fixer oder regelmäßiger Liefertermin wirksam vereinbart, hat die Bestellung des Kunden spätestens drei Werktage vor diesem Termin bei der Brauerei einzulangen.  Die Lieferzeit der Brauerei beginnt mit dem Tag der Annahme der Bestellung durch die Brauerei, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung des Auftrages. Hat der Kunde Unterlagen, Angaben, Genehmigungen, Freigaben oder dergleichen zu beschaffen oder eine Anzahlung zu erbringen, beginnt die Lieferfrist nicht vor Erfüllung sämtlicher dieser Verpflichtungen.

4.4.      Ist die Brauerei innerhalb der vertraglich vorgesehenen Zeit zur Lieferung nicht in der Lage, kann der Kunde ausschließlich unter Setzung einer mindestens vierzehntägigen Nachfrist und unter schriftlicher Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, dies vorbehaltlich der Regelung in Punkt 4.5. Ansprüche auf Ersatz eines Verzögerungs- und/oder Nichterfüllungsschadens stehen dem Kunden nur in jenen Fällen zu, in denen sich die Lieferung aufgrund eines der Brauerei direkt zurechenbaren groben Verschuldens verzögert hat.

Gerät die Brauerei in Lieferverzug, ist der Verbraucher berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sofern kein Fixgeschäft vorliegt. Gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

4.5.      Unvorhersehbare Umstände, die von der Brauerei nicht zu vertreten sind, wie etwa höhere Gewalt, Ein- und Ausfuhrsperren, Streiks und Aussperrungen, Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Energieknappheit, Mangel an Transportmitteln und ähnliche Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängern die Lieferfrist angemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung, wenn die Brauerei hierdurch in der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gehindert ist.

Sofern vorauszusehen ist, dass die Lieferverzögerungen länger als einen Monat dauern werden, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Aus der Verlängerung der Lieferzeit oder dem Rücktrittsfall kann der Kunde keine wie immer gearteten Ersatzansprüche herleiten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Brauerei nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

4.6.      Die Brauerei ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Demnach ist die Brauerei auch berechtigt, Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.

 

  1. Preise

5.1.      Sämtliche Preise sind Tagespreise. Für Aufträge ohne gesonderte, ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die Preise des Liefertages.

5.2.      Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager und sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, in Euro (€) ohne Bier- und Umsatzsteuer sowie Gebindepfand ausgewiesen.

5.3.      Die Gewährung von Gratisbelieferungen, Skonti, Rabatten und Zahlungszielen bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung gilt grundsätzlich nur für das mit dem Abschluss der Vereinbarung in Verbindung stehende, konkrete Geschäft und begründet keinen Anspruch auf laufende Einräumung solcher Gratisbelieferungen, Skonti, Rabatte und Zahlungsziele.

5.4.      Alle Preise gelten bis auf Widerruf. Die Brauerei ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Angebotslegung Änderungen bei Rohstoff- oder Hilfsmaterialpreisen, Löhnen, Gehältern, Frachten oder sonstigen öffentlichen Abgaben oder Gebühren eingetreten sind.

5.5.      Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler oder Übertragungsfehler berechtigen die Brauerei zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.

 

  1. Zahlung

6.1.      Bei Warenübernahme erhält der Kunde eine Rechnung ausgehändigt. Derartige Rechnungen der Brauerei sind vom Kunden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, einschließlich des Gebindepfands unmittelbar bei Lieferung der Ware ohne jeden Abzug bar zu bezahlen.

Für den Fall der Vereinbarung einer monatlichen Abrechnung erhält der Kunde bei Warenübernahme einen Lieferschein ausgehändigt und sind die bezughabenden Rechnungen der Brauerei vom Kunden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, einschließlich des Gebindepfands bis zum 05. des Folgemonats ohne jeden Abzug auf die von der Brauerei bekanntgegebene Zahlstelle zu bezahlen.

6.2.      Der Kunde hat Abrechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist, sind allfällige Einwendungen gegen Abrechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang bei der Brauerei schriftlich zu erheben; andernfalls gilt die Richtigkeit der Abrechnung als anerkannt.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern sowie gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, bleiben unberührt.

6.3.      Im Fall des Zahlungsverzuges ist die Brauerei berechtigt, bankmäßige Sollzinsen, im Falle beidseitig unternehmensbezogener Geschäfte jedoch Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB, zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, tatsächlichen höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.4.      Darüber hinaus hat der mit der Zahlung säumige Kunde der Brauerei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Betreibungsmaßnahmen zu ersetzen. Sofern die Brauerei das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde für jede Mahnung € 15,00 zu bezahlen. Sollte der Brauerei die Einschaltung eines Inkassobüros oder einer Anwaltskanzlei erforderlich erscheinen, trägt der Kunde die dabei anfallenden Kosten.

Die Brauerei ist berechtigt, deinem Verbraucher ausschließlich jene Mahn- und Betreibungskosten in Rechnung zu stellen, die ihr tatsächlich, notwendig und angemessen entstanden sind.

Die Brauerei ist berechtigt, alle vorerwähnten Auslagen unmittelbar nach deren Entstehung dem Kundenkonto anzulasten.

6.5.      Eingehende Zahlungen werden – selbst bei anderslautender Widmung – stets auf die älteste offene Rechnung bzw. Forderung angerechnet, wobei der Zahlungseingang zunächst auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Betreibungsmaßnahmen, anschließend auf Verzugszinsen und erst danach auf das Kapital angerechnet wird.

6.6.      Die Brauerei ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Teil- oder Ratenzahlungen auf von ihr gelegte Rechnungen anzunehmen. Für den Fall, dass die Brauerei dem Kunden die Möglichkeit einräumt, eine von ihr gelegte Rechnung mittels Teil- oder Ratenzahlungen zu begleichen, gilt Terminsverlust ausdrücklich als vereinbart. Das heißt, dass bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung auch nur einer Teilzahlung bzw. Rate die gesamte, noch aushaftende Forderung zur sofortigen Bezahlung fällig wird.

6.7.      Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder dem Bekanntwerden einer Vermögensverschlechterung des Kunden ist die Brauerei berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrages und die Auslieferung von einer angemessenen Sicherheitsleistung und/oder Vorauskasse abhängig zu machen.

Erfolgt die Sicherheitsleistung und/oder Vorauszahlung nicht innerhalb einer von der Brauerei zu setzenden angemessenen Frist, ist die Brauerei zum Vertragsrücktritt berechtigt. Die Geltendmachung von Ansprüchen, welcher Art auch immer, welche aus einem solchen Vertragsrücktritt resultieren, bleibt vorbehalten.

6.8.      Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens sind sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Brauerei mit sofortiger Wirkung ohne jede weitere Kündigung fällig.

6.9.      Die Geltendmachung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten sowie die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind jedenfalls unzulässig, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von der Brauerei schriftlich anerkannt worden sind.

Die Aufrechnung von Forderungen eines Verbrauchers mit Gegenforderungen sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist zulässig, soweit die Forderungen rechtlich zusammenhängen oder gesetzlich vorgesehen sind.

 

  1. Eigentumsvorbehalt / Leergut / Leihgegenstände

7.1.      Alle von der Brauerei gelieferten Waren werden ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen und allfälliger Schadenersatzansprüche, ausschließliches Eigentum der Brauerei.

7.2.      Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Brauerei aus der Geschäftsbeziehung an die Brauerei abgetreten. Die Brauerei nimmt diese Abtretung an.

7.3.      Auch sonstige Gegenstände, welche dem Kunden durch die Brauerei gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden, werden ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert.

Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen und allfälliger Schadenersatzansprüche, ausschließliches Eigentum der Brauerei.

Der Kunde darf die Gegenstände weder veräußern, noch verpfänden noch sonst zur Sicherheit übereignen. Von Pfändungen und jeder anderen drohenden Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte muss der Kunde die Brauerei unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände, die eine Intervention ermöglichen, bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung benachrichtigen.

7.4.      Sonstige Gegenstände, welche dem Kunden durch die Brauerei leihweise oder gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden, sind für die gesamte Vertragsdauer in gutem und ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und nach den technischen und gesetzlichen Erfordernissen laufend zu warten und zu überprüfen zu lassen. Insbesondere hat der Kunde die Gegenstände gegen Feuer, Wasser, Bruch, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.

7.5.      Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Falle einer nachgewiesenen Vermögensverschlechterung des Kunden ist die Brauerei berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt an den Kunden gelieferten Waren und sonstigen Gegenstände unverzüglich abzuholen und anderweitig zu veräußern, um sich aus dem Verkaufserlös dieser Waren und sonstigen Gegenstände zu befriedigen. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten hat der Kunde der Brauerei gemäß Punkt 6.4. zu ersetzen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser auch schriftlich von der Brauerei erklärt wird.

7.6.      Zur Wiederverwendung bestimmtes Leergut (Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden lediglich zum Zweck des Transportes und/oder der Lagerung zur Verfügung gestellt und bleibt unabhängig von der Bezahlung eines Pfandes jedenfalls im Eigentum der Brauerei. Jegliche andere Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist dem Kunden strikt untersagt.

7.7.      Pro Fass ist ein Betrag von € 30,00 zuzüglich der jeweilig gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuer als Pfand zu erlegen. Für jedes vom Kunden an die Brauerei zurückgestellte, funktionsfähige Fass wird dem Kunden das von ihm erlegte Pfand in der Höhe von € 30,00 zuzüglich der jeweilig gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuer rückerstattet.

 

  1. Mängelrügen/Gewährleistung/Haftung

8.1.      Der Kunde ist verpflichtet, die bei ihm eintreffende Ware insbesondere dahingehend zu überprüfen, ob sie in Menge, Qualität, Art und Verpackung der Bestellung entspricht. Die Übernahme und Überprüfung der Ware sind durch den Kunden mittels Unterschrift auf der Zweitschrift der ihm bei Warenübernahme ausgehändigten Rechnung bzw. auf der Zweitschrift des ihm bei Warenübernahme ausgehändigten Lieferscheins zu bestätigen.

Bei der Anlieferung bereits offensichtliche Mängel hat der Kunde auf der Zweitschrift der ihm bei Warenübernahme ausgehändigten Rechnung bzw. auf der Zweitschrift des ihm bei Warenübernahme ausgehändigten Lieferscheins zu vermerken und sich durch den Lieferanten bestätigen zu lassen.

Die Beanstandung sonstiger, bei Anlieferung nicht bereits offensichtlicher Mängel hat unverzüglich, längstens innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich, bei der Brauerei einlangend, unter genauer Angabe der behaupteten Mängel zu erfolgen. Den Nachweis für die Rechtzeitigkeit ist vom Kunden zu erbringen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen der Brauerei unverzüglich an diese zurück zu senden.

Wenn der Kunde diesen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen sämtliche, allenfalls bestehende Ansprüche, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer, jedenfalls unwiderruflich verloren.

Die gesetzlichen Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüche des Verbrauchers bleiben auch bei verspäteter oder unterlassener Mängelanzeige unberührt. Eine unverzügliche Anzeige von Mängeln binnen aufrechter gesetzlicher Frist wird im Interesse einer raschen Klärung empfohlen.

8.2.      Für Sachmängel, die durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Transport, ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder ungeeigneten oder unsachgemäßen Ausschank durch den Kunden oder Dritte entstehen, wird seitens der Brauerei keine Haftung übernommen.

8.3.      Im Falle von Sachmängeln obliegt der Brauerei die Wahl, ob die Verbesserung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorgenommen wird. Lediglich für den Fall, dass beides aus Sicht der Brauerei untunlich ist, kann eine angemessene Minderung des Kaufpreises gewährt werden. Für die Abwicklung unentgeltlicher Geschäfte übernimmt die Brauerei keine Gewähr.

8.4.      Unabhängig vom Rechtsgrund besteht eine Haftung der Brauerei lediglich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – Personenschäden ausgenommen – ausgeschlossen.

Die Brauerei haftet für Schäden des Verbrauchers bei Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für Schäden, die lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet die Brauerei nicht, sofern es sich nicht um

– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder

– Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Brauerei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.5.      Hat der Kunde als Unternehmer, der nach dem Produkthaftungsgesetz zum Schadenersatz verpflichtet ist, Schadenersatz geleistet, ist der Rückersatz durch die Brauerei ausgeschlossen.

 

  1. Sonstiges

9.1.      Der Kunde hat im Geschäftsverkehr mit der Brauerei insbesondere die im Folgenden angeführten Mitwirkungspflichten zu beachten, deren Verletzung zu Schadenersatzpflichten des Kunden führt:

–           Der Kunde hat der Brauerei Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift oder der Anschrift einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gibt der Kunde Änderungen der Anschrift nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der Brauerei als zugegangen, wenn sie an die letzte der Brauerei bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden.

–           Der Kunde hat der Brauerei das Erlöschen oder Änderungen einer dieser bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine der Brauerei bekannt gegebene Vertretungsberechtigung gilt bis zur schriftlichen Mitteilung des Erlöschens oder einer Änderung im bisherigen Umfang weiter. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Erlöschen oder die Änderung der Vertretungsberechtigung in einem öffentlichen Register eingetragen und eine diesbezügliche Veröffentlichung erfolgt ist.

–           Der Kunde hat der Brauerei jede Änderung der Unternehmensform unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde eine Gesellschaft oder eine juristische Person, so ist auch deren Auflösung der Brauerei unverzüglich bekannt zu geben.

9.2.      Für den Fall eines Unternehmensübergangs gemäß § 38 UGB auf Seiten des Kunden bzw. eines persönlich haftenden Sicherheitengebers erklärt die Brauerei hiemit dem betroffenen Unternehmen gegenüber ihren ausdrücklichen Widerspruch gegen die Übernahme der Vertragsverhältnisse gemäß § 38 Abs 2 UGB.

9.3.      Im Zusammenhang mit den von der Brauerei leihweise zur Verfügung gestellten Gegenständen sowie den vom Kunden eingeräumten Sicherheiten ist die Brauerei nach vorheriger Anmeldung berechtigt, die Einhaltung der damit in Verbindung stehenden Vertragspflichten des Kunden jederzeit zu überwachen und zu kontrollieren. Auf Verlangen sind sowohl von der Brauerei leihweise zur Verfügung gestellte Gegenstände als auch der Brauerei als Sicherheit dienende Gegenstände an sichtbaren Stellen entsprechend zu kennzeichnen.

9.4.      Der Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist A-9322 Micheldorf.

9.5.      Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich das sachlich zuständige, ordentliche Gericht für A-9020 Klagenfurt zuständig. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagserhebung nicht bekannt ist.

Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder der Kunde im Ausland wohnt.

9.6.      Im Übrigen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.

9.7.      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

B

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen von Verbrauchern über den Online-Shop der Privatbrauerei Hirt Vertrieb GmbH

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt für alle Bestellungen von Verbrauchern (§ 1 Konsumentenschutzgesetz) über den Online-Shop der Privatbrauerei Hirt Vertrieb GmbH (nachfolgend „Online-Shop“ oder „wir“), mit Sitz in Österreich. Sie gelten ausschließlich für Lieferadressen innerhalb Österreichs.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung dieser AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Vertragspartner und Kontaktdaten

2.1. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Privatbrauerei Hirt Vertrieb GmbH. Unsere Anschrift lautet: Hirt 1, 9322 Micheldorf ,Österreich.

2.2 Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen oder Beanstandungen werktags per E-Mail unter Weitere Informationen zu uns finden Sie in unserem Impressum auf der Website.

 

  1. Vertragsschluss

3.1, Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

3.2 Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine ausdrückliche Bestellbestätigung per E-Mail schicken. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Annahme durch uns, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

3.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Wir speichern den Vertragstext nicht in einer für Sie zugänglichen Weise. Bitte speichern oder drucken Sie daher die Bestelldaten und diese AGB für Ihre Unterlagen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Produktpreise verstehen sich in Euro (€) und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden im Online-Shop und im Bestellvorgang deutlich angegeben und sind von Ihnen zu tragen, soweit nicht ausdrücklich eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart ist.

4.2 Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise mit den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmethoden. Wir nutzen zur Zahlungsabwicklung den Dienstleister Stripe. Sie können insbesondere per Kreditkarte und weitere angebotene Zahlungsmittel nutzen, wie Apple Pay, Google Pay. Diese werden ebenfalls durch Stripe abgewickelt.

4.3 Bei Zahlung per Kreditkarte wird Ihre Kreditkarte über Stripe unmittelbar nach Abschluss der Bestellung (bei Klick auf den Bestell-Button) mit dem Rechnungsbetrag belastet. Die Zahlungsdaten werden hierzu an Stripe übertragen. Stripe erfüllt hohe Sicherheitsstandards; Ihre Zahlungsinformationen werden SSL-verschlüsselt übertragen.

4.4 Ist keine vollständige Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss bei uns eingegangen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir Sie per E-Mail über die Stornierung der Bestellung informieren. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

  1. Lieferung und Versand

5.1. Wir liefern ausschließlich innerhalb Österreichs an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Eine Lieferung an Adressen außerhalb Österreichs ist nicht möglich.

5.2 Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Lieferzeit innerhalb Österreichs ca. 5 – 8 Werktage ab Versandbestätigung. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der Produktseite hin.

5.3 Die Versendung der Ware erfolgt mit gängigen Versanddienstleistern (z.B. Post, DPD). Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Für gegebenenfalls nachgelieferte Artikel fallen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten an.

5.4 Sollte ein bestellter Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein oder sich die Lieferzeit verzögern, informieren wir Sie ebenfalls umgehend per E-Mail. Bei einer Verzögerung von mehr als 14 Tagen haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

5.5 Gefahrübergang: Handeln Sie als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware erst mit Übergabe der Ware an Sie (oder einen von Ihnen bestimmten Empfänger) über. Haben Sie selbst den Beförderer beauftragt, ohne eine Auswahlmöglichkeit von uns, so geht die Gefahr bereits mit Aushändigung an den Beförderer über.

 

  1. Jugendschutz (Alkoholverkauf ab 18 Jahren)

6.1. Unser Warenangebot umfasst auch alkoholische Getränke (Bier und Spirituosen). Der Verkauf von Alkohol erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit Absenden einer Bestellung, die alkoholische Produkte beinhaltet, bestätigen Sie ausdrücklich, volljährig (mindestens 18 Jahre alt) zu sein.

6.2 Sofern wir erkennen oder begründeten Verdacht haben, dass eine Bestellung unter Angabe falscher Altersdaten erfolgt ist, sind wir berechtigt, noch nicht ausgelieferte Bestellungen zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Wir behalten uns vor, in solchen Fällen rechtliche Schritte einzuleiten.

6.3. Jugendschutzrechtliche Vorschriften nach österreichischem Recht werden strikt eingehalten. Eine Abgabe von Alkohol an Minderjährige erfolgt nicht.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie über die Ware nicht frei verfügen (weder veräußern, verpfänden noch verschenken). Sollten Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware nehmen (z.B. durch Pfändung), haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

8.1. Gewährleistung: Für unsere Waren bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte nach österreichischem Recht. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen Ihnen die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung (Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden bzw. Austausch), auf Preisminderung, Wandlung oder – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Schadenersatz zu. Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Neuware beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware.

8.2 Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel angegeben wurde. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt und gelten nach deren Bedingungen.

8.3 Die Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zudem nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

8.4. Die Brauerei haftet für Schäden des Verbrauchers bei Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für Schäden, die lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet die Brauerei nicht, sofern es sich nicht um

– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder

– Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Brauerei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  1. Datenschutz

9.1. Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten und halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz, ein.

Weitere Details zum Datenschutz, insbesondere zu Ihrem Recht auf Widerspruch und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärungauf unserer Webseite.

 

  1. Gerichtsstand

10.1. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gelten die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Rechts.

Stand 07.07.2025